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   BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69   

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https://dejure.org/1970,8319
BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69 (https://dejure.org/1970,8319)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1970 - 3 StR 277/69 (https://dejure.org/1970,8319)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1970 - 3 StR 277/69 (https://dejure.org/1970,8319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Vernehmung eines Zeugen durch den Berichterstatter - Illegale Übernahme einer Verteidigung wegen Interessenwiderstreits - Scheckreiterei mit Hilfe von Sparkassenangestellten - Einrichtung von Strohkonten zur planmäßigen Durchführung eines "Reitringes" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    Die im Zusammenhang mit den Erörterungen zur Sachbeschwerde erhobene Aufklärungsrüge, die Strafkammer habe nicht festgestellt, "wer als Vorstand der Sparkasse beschlossen habe, die Verbindung zum Beschuldigten T. auf Grund der Vorfälle um das Konto Nr. 500 bei der Zweigstelle W. abzubrechen bzw. nicht wieder fortzusetzen", ist schon deshalb unzulässig, weil Beweismittel nicht mitgeteilt werden (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 371/54
    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    In diesem Unterlassen hat die Strafkammer zutreffend eine Vermögensverfügung gesehen (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1955 - 5 StR 371/54 -, teilweise abgedruckt in NJW 1955, 508).
  • BGH, 02.12.1959 - 2 StR 497/59
    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    Deshalb ist Schuldner, wer ein Geschäft als eigenes betreibt, mag es auch auf den Namen eines anderen eingetragen sein (RGSt 26, 187; BGH JR 1960, 104).
  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    Für die Schuldnereigenschaft ist der wirkliche Sachverhalt maßgebend und nicht ein mit ihm in Widerspruch stehender Schein (RGSt 69, 65, 68, 70 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; BGH Urteil vom 10. April 1952 - 5 StR 52/52 - bei Herlan, GA 1953, 73).
  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    Denn auch die Beihilfe zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat (RGSt 59, 396).
  • RG, 09.11.1894 - 3279/94

    Kann nach § 210 Ziff. 2 K.O. der thatsächliche Inhaber eines zum Scheine unter

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    Deshalb ist Schuldner, wer ein Geschäft als eigenes betreibt, mag es auch auf den Namen eines anderen eingetragen sein (RGSt 26, 187; BGH JR 1960, 104).
  • RG, 05.01.1935 - 3 D 974/34

    1. Ist der Kommanditist einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft, die ihre

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
    Für die Schuldnereigenschaft ist der wirkliche Sachverhalt maßgebend und nicht ein mit ihm in Widerspruch stehender Schein (RGSt 69, 65, 68, 70 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; BGH Urteil vom 10. April 1952 - 5 StR 52/52 - bei Herlan, GA 1953, 73).
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